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   BVerwG, 27.05.1963 - IV C 56.62   

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BVerwG, 27.05.1963 - IV C 56.62 (https://dejure.org/1963,478)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1963 - IV C 56.62 (https://dejure.org/1963,478)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1963 - IV C 56.62 (https://dejure.org/1963,478)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.02.1961 - IV C 327.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1963 - IV C 56.62
    Der Beklagte bedurfte zur Erklärung dieses Verzichtes nicht der Vertretung durch einen der in § 67 Abs. 1 VwGO genannten Postulationsfähigen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 24. Februar 1961 - BVerwG IV C 327.60 - [DVBl. 1961, 518 = JR 1961, 273]).
  • BFH, 30.08.1960 - I 68/60
    Auszug aus BVerwG, 27.05.1963 - IV C 56.62
    Hätte das Gericht das persönliche Erscheinen des Klägers zur mündlichen Verhandlung angeordnet, dann hätte es sich auf Grund des persönlichen Eindruckes von seiner Prozeßfähigkeit überzeugen können, wie es das Landessozialgericht, Berlin (Urteil vom 22. Juni 1962 - L-10 I 68/60 -) und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (Zwischenurteil vom 28. Juni 1962 - I A 476/61 [25/62] -) getan hätten.
  • BVerwG, 13.04.1989 - 3 ER 600.89

    Rechtsmittel

    Der Antrag auf Berichtigung des Beschlusses vom 9. März 1989 sowie auf Ergänzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtsvom 27. Mai 1963 - BVerwG 4 C 56.62 - wird abgelehnt.

    Soweit der Antragsteller beantragt, "den übergangenen Gerichtsbestimmungsantrag zu entscheiden aus 4 C 56.62", begehrt er offensichtlich die Ergänzung des unter diesem Aktenzeichen am 27. Mai 1963 ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts.

  • BVerwG, 27.09.1965 - V CB 108.64

    Rechtsmittel

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - undvom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.

    Das bedeutet, daß entweder die Revision gegen die angefochtene Entscheidung zugelassen ist oder daß die Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Revision nach § 133 VwGO erfüllt sind, ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl.Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 -;Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).

  • BVerwG, 27.09.1965 - V CB 107.64

    Rechtsmittel

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - und vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.

    Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).

  • BVerwG, 03.01.1966 - V CB 32.65

    Bewilligung eines Armenrechts - Prozessfähigkeit eines Klägers

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - und vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.

    Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).

  • BVerwG, 27.09.1965 - V CB 109.64

    Unstatthaftigkeit einer eingelegten Revision wegen eines Mangels der

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - und vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.

    Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).

  • BVerwG, 27.09.1965 - V CB 110.64

    Unstatthaftigkeit einer eingelegten Revision wegen eines Mangels der

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - und vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.

    Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).

  • BVerwG, 24.09.1965 - V CB 116.64

    Rechtsmittel

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - undvom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.

    Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl.Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 -;Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).

  • BVerwG, 24.09.1965 - V CB 117.64

    Rechtsmittel

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - undvom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.

    Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung, (vgl.Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 -, Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).

  • BVerwG, 24.09.1965 - V CB 112.64

    Unstatthaftigkeit einer eingelegten Revision wegen eines Mangels der

    Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - und vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.

    Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CD 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).

  • BVerwG, 24.09.1965 - V CB 113.64

    Unstatthaftigkeit einer eingelegten Revision wegen eines Mangels der

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - und vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.

    Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).

  • BVerwG, 24.09.1965 - V CB 114.64

    Unstatthaftigkeit einer eingelegten Revision wegen eines Mangels der

  • BVerwG, 09.03.1989 - 3 ER 600.89

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.11.1965 - V C 118.63

    Kündigung des Vollmachtvertrages in Anwaltsprozessen - Bestellung eines

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